Sachverständigenbüro für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung Dipl.-Ing (FH) Ch. Kieckhöfer tel 0177 369 369 0 tel 0171 2968155
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Unfallgutachten

Bei einem Verkehrunfall, den Sie selbst nicht verschuldet haben, steht Ihnen das Recht auf die freie Wahl eines unabhängigen Gutachters zur Beweissicherung zu.

Durch dieses Prinzip soll Ihr Recht auf eine angemessene und faire Schadensregulierung gewahrt werden.

Oftmals versuchen Versicherungen den Gutachter zu diktieren. Man sollte bei solchen Vorgaben beachten, dass ein solcher Gutachter von der Versicherung beauftragt ist und somit nicht immer ausschließliche Ihre Interessen vertritt. Nutzen Sie ihr Recht auf eine faire Bewertung des Ihnen zugefügten Schadens! Die Kosten die für die Taxierung des Schadens, die Regulierung des Schadens und der entstanden Nebenkosten ist von dem Unfallverursacher bzw. seiner versicherung zu tragen.

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