Bei einem geringen Schaden (bis ca 1000 €) gilt der Grundsatz der Schadensminderungspflicht. Ein vollständiges Unfallgutachten kann mehrere hundert Euro kosten und die Verhältnismäßigkeit muss zum Schadenswert gegeben sein. Sollte diese nicht gegeben sein erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten. Die Kosten hierfür betragen 10% des Nettoschadenswertes zuzüglich Datenbank - und Portokosten.
Das Kurzgutachten beinhaltet eine Kalkulation des Schadensumfang nach Herstellervorgaben und eine aussagekräftige Bilddokumentation.